Terms and conditions

General Terms and Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Gebrauchsüberlassung des Coworking Space

1 Präambel

Der vorliegende Vertrag regelt die Bereitstellung des Coworking Spaces durch den Gebrauchsüberlasser für den Nutzer.

1.1 Vertragsbeginn und –auflösung Das Vertragsverhältnis besteht ab Vertragsbeginn, gilt für die definierte Dauer und kann von beiden Seiten schriftlich unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist auf das Ende jedes Kalendermonats gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt für beide Parteien und für alle Fälle unberührt. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.

1.2 Nutzungszweck Der Nutzer nutzt das Nutzungsobjekt wie im Nutzungszweck angegeben.

1.3 Benutzungsgebühr Die definierte Benutzungsgebühr gilt zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist monatlich, im Voraus, fällig.

2 Allgemeines

2.1 Nutzungsübergang Der Nutzer hat die Arbeitsplätze vor Vertragsabschluss besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass es sich um ein Grossraumbüro handelt, welches nicht separat verschliessbar ist. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Minderungsansprüche. Der Nutzer anerkennt, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschliesslich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemässen Zustand befindet. Der Nutzen am Nutzungsobjekt geht auf das Datum des Vertragsbeginns vom Gebrauchsüberlasser an den Nutzer über, verbleibt aber jederzeit im Eigentum des Gebrauchsüberlassers.

2.2 Vertragsbestandteile Die Verträge, Reglemente und das Organisationshandbuch bilden integrierte Bestandteile des vorliegenden Vertrags zur Gebrauchsüberlassung des Coworking Space.

2.3 Teilnichtigkeit Sollte einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unvollständig oder unwirksam sein, oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestandteile des Vertrags nicht beeinträchtigt. Die beiden Parteien verpflichten sich in diesem Falle, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende, wirksame Regelung zu treffen. Zudem sind Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

2.4 Anwendbares Recht Dieser Vertrag untersteht und richtet sich nach Schweiz-erischem Recht. Er wird in zweifacher Ausführung ausgestellt, je ein Exemplar für den Nutzer und eines für den Gebrauchsüberlasser. Eine Änderung bedarf der Schrif-tlichkeit. Als Gerichtsstand gilt in jedem Falle der Geschäftssitz des Gebrauchsüberlassers in Oberkirch.

3 Rechte des Nutzers

3.1 Nutzungsrecht

3.1.1 Arbeitsplatz Der Gebrauchsüberlasser stellt unter diesem Vertragsverhältnis dem Nutzer einen ausgerüsteten Arbeitsplatz mit folgenden Elementen zu Verfügung:

  • Pult
  • Abschliessbarer Korpus
  • Bürostuhl
  • Zutrittsschlüssel
  • Internetzugang

Zusätzlich und ohne weitere Kosten werden Strom, Licht und Wärme bereitgestellt.

Mineralwasser und Bier können zu einem festgelegten Preis pro Flasche bezogen werden. Weitere Einzelheiten zu den Nutzungsrichtlinien der Infrastruktur des Gebrauchsüberlassers sind im Organisationshandbuch geregelt.

3.1.2 Mitbenutzung

Besprechungsmöglichkeiten Zur Mitbenutzung stehen dem Nutzer, falls diese zum gewünschten Zeitraum frei sind, folgende Bereiche zur Verfügung:

  • Besprechungsmöglichkeit im Open Space mit Whiteboard und Flip Chart.

Lounge Bereich Der Nutzer kann den Lounge Bereich des Gebrauchsüberlassers mitbenutzen. Kaffeemaschine, Kühlschrank, Kochecke sowie sonstige Infrastruktur kann der Nutzer wie ein anderer Mitarbeitender des Gebrauchsüberlasser nutzen. Die Nutzugsregeln für diese Einrichtungen sind im Organisationshandbuch des Gebrauchsüberlassers geregelt und sind vom Nutzer ebenfalls einzuhalten.

Office Services Im Bereich der Office Services stellt der Gebrauchsüberlasser dem Nutzer folgende Ressourcen zur Verfügung.

  • Drucker
  • Kopierer
  • Internet

Die Nutzung von Drucker, Kopierer und Internet werden im Organisationshandbuch des Gebrauchsüberlassers geregelt und ist vom Nutzer ebenfalls einzuhalten. Sollte der Nutzer grössere Druck- oder Kopierauftrage ausführen wollen, ist dies dem Gebrauchsüberlasser im Voraus zu melden und wird von diesem je nach Volumen separat nach Aufwand verrechnet.

3.2 Zutrittsrecht Der Nutzer ist berechtigt, die Räumlichkeiten des Gebrauchsüberlassers jederzeit zu betreten und zu nutzten. Dafür wird ihm ein dedizierter Schlüssel zur Verfügung gestellt. Das Zutrittsrecht darf der Nutzer nicht an Dritte weitergeben. Ein Verlust des Schlüssels ist dem Gebrauchsüberlasser unverzüglich zu melden. Der Ersatz kostet pauschal CHF 150.00.

3.3 Kündigungsrecht Der Nutzer hat das Recht, ohne Nennung von Gründen das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils auf das Ende jedes Kalendermonats zu kündigen. Der Nutzer ist verpflichtet nach Ablauf der Nutzugszeit den Arbeitsplatz zu räumen und im ursprünglichen Zustand an den Gebrauchsüberlasser zu übergeben. Die vom Nutzer allenfalls eingebrachten Gegenstände sind gänzlich zu entfernen, ansonsten ist der Gebrauchsüberlasser berechtigt, Gegenstände auf Kosten des Nutzers zu entfernen und gegebenenfalls zu lagern.

4 Rechte des Gebrauchsüberlassers

4.1 Zahlung der Benutzungsgebühr Der Gebrauchsüberlasser hat das Recht, die vereinbarte Benutzungsgebühr vom Nutzer jeweils monatlich im Voraus, ohne jeglichen Abzug und ohne irgendwelche Gegenverrechnung, fristgerecht zu erhalten.

4.2 Sorgfaltspflicht Weiter hat der Gebrauchsüberlasser das Anrecht auf eine sorgfältige und vertragskonforme Nutzung des Nutzungsobjekts durch den Nutzer.

4.3 Kündigungsrecht Im Falle einer Vertragsverletzung durch den Nutzer, insbesondere bei Zahlungsverzug oder nicht vertragsgemässer Nutzung des Nutzungsobjekts, hat der Gebrauchsüberlasser das Recht, das Vertragsverhältnis fristlos aufzulösen. Eine Rückerstattung eine bereits geleistete Benutzungsgebühr ist in diesem Falle ausgeschlossen.

Der Gebrauchsüberlasser ist zudem berechtig, ohne Nennung von Gründen, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils auf das Ende jedes Kalendermonats regulär zu kündigen.

Der Nutzer ist verpflichtet, nach Ablauf der Nutzugszeit den Arbeitsplatz zu räumen und im ursprünglichen sowie einwandfrei gereinigten Zustand an den Gebrauchsüberlasser zu übergeben. Die vom Nutzer allenfalls eingebrachten Gegenstände sind gänzlich zu entfernen, ansonsten ist der Gebrauchsüberlasser berechtigt, Gegenstände auf Kosten des Nutzers zu entfernen und gegebenenfalls zu lagern.

4.4 Haftungsausschluss In allen Fällen, in denen der Gebrauchsüberlasser im geschäftlichen Verkehr, aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadensersatz verpflichtet ist, haftet er nur, soweit ihm Vorsatz, oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen.

Der Gebrauchsüberlasser übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter, auf Grund von Arbeiten des Nutzers sowie auf Grund der Übermittlung oder Speicherung von Daten durch den Gebrauchsüberlasser. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Auflagen im Rahmen der Vertragsbeziehung zum Gebrauchsüberlasser korrekt und gegenüber sämtlichen Anspruchsgruppen eingehalten werden.

Sofern der Gebrauchsüberlasser von Rechtsverstössen Kenntnis erhält, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle eines Rechtsverstosses hält der Nutzer den Gebrauchsüberlasser von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

Der Nutzer ersetzt dem Gebrauchsüberlasser die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der Anwaltsgebühren für den Fall, dass der Gebrauchsüberlasser von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.

Der Gebrauchsüberlasser übernimmt keine Gewähr bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Eigentum oder Besitz des Nutzers im Coworking Space. Der Nutzer ist ausdrücklich selbst für die Sicherheit seiner persönlichen Gegenstände verantwortlich. Diebstahl wird vom Gebrauchsüberlasser zur Anzeige gebracht, es besteht jedoch kein Versicherungsschutz für die persönlichen Gegenstände des Nutzers. Hierfür wird der Abschluss einer geeigneten persönlichen Versicherung empfohlen.

5 Pflichten des Nutzers

5.1 Sorgfaltspflicht Der Nutzer ist verpflichtet, die Mietsache mit aller Sorgfalt zu behandeln und allfällige Schäden dem Gebrauchsüberlasser unverzüglich zu melden.

5.2 Vertragsgemässe Nutzung Der Nutzer verpflichtet sich, das Nutzungsobjekt nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck zu nutzen. Eine Änderung der vertraglichen Nutzung bedarf einer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung durch den Gebrauchsüberlasser.

Der Nutzer unterlässt jegliche Nutzung, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Nutzbarkeit, respektive beeinträchtigten Nutzbarkeit der Infrastruktur führt. Er ist sich bewusst, dass das Nutzungsobjekt nicht weitergegeben oder in irgendeiner Form übertragen werden darf.

Der Nutzer bestätigt, dass er die Dienste und Infrastruktur für keine der nachfolgenden aufgezählten Tätigkeiten nutzen wird:

  • Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, Schneeballsystemen, Kettenbriefen, SPAM E-Mail und sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung.

  • Diffamierung, Belästigung, Missbrauch, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (wie Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen inner- und ausserhalb des Coworking Spaces.

  • Verbreitung von beleidigenden, sittenwidrigen, pornografischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten, innerhalb oder über die bereitgestellte Infrastruktur.

  • Bereitstellung oder Verbreitung von Daten, die Bilder, Videos, Software oder sonstiges Material enthalten, welche die Gesetze zum Schutz von geistigem Eigentum (z.B. Markenrecht) unterliegt, es sei denn, der Mieter ist Rechteinhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung.

  • Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten.

  • Illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Daten.

  • Abhalten oder Behinderung anderer Nutzer vom Zugang und Anwendung der Services und der Infrastruktur.

  • Unrechtmässige Beschaffung von Informationen von andren Nutzern des Coworking Space.

5.3 Geheimhaltung Der Nutzer verpflichtet sich, Daten, Informationen sowie Kenntnisse über Entwicklungs-, Produktions- und Geschäftsgeheimnisse sämtlicher Unternehmen des Gebrauchsüberlassers vertraulich zu behandeln und in keiner Art und Weise zu verwerten oder Dritten zugänglich zu machen, sofern ihm solche Daten oder Informationen bekannt werden.

Ebenso sind Daten, Informationen sowie Kenntnisse über Entwicklungs-, Produktions- und Geschäftsgeheimnisse von Kunden, Lieferanten oder Dritten des Gebrauchsüberlassers vertraulich zu behandeln und in keiner Art und Weise zu verwerten. Der Nutzer unternimmt auch keinerlei Versuche, unberechtigt Zugriff auch die Daten und Informationen des Gebrauchsüberlassers zu erlangen.

5.4 Haftung Sofern der Gebrauchsüberlasser von Rechtsverstössen Kenntnis erhält, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle eines Rechtsverstosses hält der Nutzer den Gebrauchsüberlasser von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

Der Nutzer ersetzt dem Gebrauchsüberlasser die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der Anwaltsgebühren für den Fall, dass der Gebrauchsüberlasser von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.

Schäden am Nutzungsobjekt, welche der Nutzer zu verantworten hat, sind durch den Nutzer umgehend und auf eigene Kosten zu beheben. Ansonsten ist der Gebrauchsüberlasser berechtigt, die für eine Schadensbehebung erforderlichen Massnahmen vorzunehmen und dem Nutzer die Kosten dafür in Rechnung zu stellen.

5.5 Datenschutz Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondre die in der Schweiz gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.

Der Nutzer erklärt sich einverstanden damit, dass der Gebrauchsüberlasser die für die Vertragsdurchführung notwendigen Daten speichert.

6 Pflichten des Gebrauchsüberlassers

6.1 Bereitstellung Der Gebrauchsüberlasser verpflichtet sich, das Nutzungsobjekt in vertragsgemässen und vereinbarten Zustand dem Nutzer zur Nutzung zu überlassen sowie allfällige Mängel am Nutzungsobjekt so rasch als möglich zu beheben.